Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BMB Rheinland GmbH — Liefergasse 4, 40213 Düsseldorf, Deutschland · Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79280 · USt-IdNr. DE815817313 · EORI-Nr. DE468826255895638 · Vertreten durch den Geschäftsführer: Dr. Bijan Baharlooei Bardshahi.

Stand: Mai 2026


§ 1 Geltungsbereich und ausschließliches B2B-Geschäftsmodell

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die über den Online-Shop unter shop.bmbrheinlandgmbh.com oder über sonstige ausdrücklich einbezogene Vertriebskanäle der BMB Rheinland GmbH (nachfolgend „Verkäuferin") abgeschlossen werden.

(2) Der Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Behörden, öffentliche Einrichtungen sowie sonstige gewerbliche oder professionelle Abnehmer (nachfolgend einheitlich „Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Die Verkäuferin behält sich vor, Bestellungen abzulehnen oder rückabzuwickeln, wenn sich herausstellt, dass die Bestellung nicht im Rahmen einer unternehmerischen, gewerblichen, behördlichen oder beruflichen Tätigkeit erfolgt ist.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) im Sinne des § 145 BGB dar.

(2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Eine Annahmepflicht besteht für die Verkäuferin nicht. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen oder in Textform erteilten Auftragsbestätigung, mit Rechnungsstellung oder mit Versand der Ware zustande, je nachdem, was zuerst eintritt.

(3) Die Verkäuferin behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Bonität oder bei Verdacht missbräuchlicher Bestellungen.

§ 3 Preise, Umsatzsteuer, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

(1) Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise in Euro inklusive der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, soweit diese anfällt, zuzüglich Versand-, Verpackungs-, Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und sonstiger Nebenkosten, soweit nicht ausdrücklich im Bestellprozess anders ausgewiesen. Der jeweilige Nettopreis wird auf jeder Produktseite zusätzlich unterhalb des Bruttopreises ausgewiesen.

(2) Bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-Identifikationsnummer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt die Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1 lit. b in Verbindung mit § 6a UStG und wird im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist die Eingabe einer gültigen USt-Identifikationsnummer im Bestellprozess; die USt-IdNr. wird in Echtzeit gegen die offizielle VIES-Datenbank der Europäischen Kommission (Art. 214 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG) validiert. Nach erfolgreicher Validierung wird die ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer automatisch entfernt und der Kunde zum Nettopreis abgerechnet. Schlägt die Validierung fehl, wird keine USt-IdNr. angegeben oder ist der Kunde in Deutschland ansässig, gilt der Umsatz als steuerpflichtig und die deutsche Umsatzsteuer wird zum jeweils geltenden Satz berechnet.

(3) Bei Lieferungen in Drittländer außerhalb der Europäischen Union ist die Lieferung als Ausfuhrlieferung steuerfrei (§ 4 Nr. 1 lit. a in Verbindung mit § 6 UStG); die ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer wird im Bestellprozess auf Grundlage der vom Kunden bestätigten Lieferadresse automatisch entfernt. Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, Zollabfertigungskosten sowie sonstige im Bestimmungsland anfallende Gebühren trägt der Kunde am Lieferort, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Lieferung DDP vereinbart wurde.

(4) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, gelten die Preise EXW Heinsberg, Deutschland (Incoterms 2020).

(5) Bei Erstbestellungen kann die Verkäuferin Vorkasse oder eine Anzahlung verlangen. Folgebestellungen können nach vorheriger Bonitätsprüfung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum abgewickelt werden. Skontogewährungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(7) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 4 Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang und Incoterms

(1) Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin bestätigt wurde.

(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, erfolgen Lieferungen ab Werk Heinsberg, Deutschland, EXW gemäß Incoterms 2020. Wird durch die Verkäuferin auf Wunsch des Kunden ein Transport organisiert oder vermittelt, erfolgt dies als zusätzliche logistische Dienstleistung; der vereinbarte Gefahrübergang nach EXW bleibt hiervon unberührt, sofern nicht ein abweichender Incoterm ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

(3) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union trägt der Kunde sämtliche Einfuhrabgaben, Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, behördlichen Gebühren, Kosten der Zollabfertigung sowie sonstige im Bestimmungsland anfallende Kosten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Lieferung DDP vereinbart wurde.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden, den Frachtführer, Spediteur oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über, je nach vereinbartem Lieferterm.

(5) Die Verkäuferin haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen sowie Störungen in der Lieferkette des Herstellers oder der Logistikpartner. In solchen Fällen verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung.

(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und ihm hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Verkäuferin (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware sicherungshalber ab. Die Verkäuferin nimmt diese Abtretung an.

(3) Der Kunde hat die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware Zugriff nehmen, insbesondere durch Vollstreckungsmaßnahmen, und alle zur Wahrung der Rechte der Verkäuferin erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

§ 6 Mängeluntersuchung, Mängelanzeige und Mängelrechte

(1) Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht im unternehmerischen Geschäftsverkehr wirksam eingeschränkt oder näher geregelt sind.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich oder in Textform gegenüber der Verkäuferin anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware im kaufmännischen Verkehr nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(3) Äußerlich erkennbare Transportschäden sind nach Möglichkeit unverzüglich bei Ablieferung gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und der Verkäuferin unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Die Dokumentation gegenüber dem Frachtführer ersetzt nicht die Mängelanzeige gegenüber der Verkäuferin.

(4) Im Fall eines berechtigten und rechtzeitig angezeigten Mangels ist die Verkäuferin zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht der Verkäuferin zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie unzumutbar verweigert oder ist sie aus sonstigen Gründen entbehrlich, stehen dem Kunden die weitergehenden gesetzlichen Mängelrechte zu.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt im unternehmerischen Geschäftsverkehr zwölf Monate ab Ablieferung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) bleiben unberührt.

§ 7 Herstellergarantien, insbesondere TROTEC

(1) Soweit für einzelne Produkte eine Herstellergarantie, insbesondere durch die TROTEC GmbH, besteht, handelt es sich um eine zusätzliche Garantie des jeweiligen Herstellers. Diese Herstellergarantie lässt die gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Kunden gegenüber der Verkäuferin unberührt, soweit solche Rechte zwingend bestehen oder vertraglich nicht wirksam beschränkt wurden.

(2) Die Verkäuferin kann die technische Prüfung, die Serviceabwicklung und die Ersatzteil- oder Filterversorgung in Abstimmung mit dem jeweiligen Hersteller koordinieren. Die Inanspruchnahme der Herstellergarantie unmittelbar gegenüber der TROTEC GmbH bleibt dem Kunden unbenommen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Die Verkäuferin haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Verkäuferin für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Reputationsschäden.

(4) Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

§ 9 Schutzrechte und Marken

(1) „TROTEC" ist eine eingetragene Marke der TROTEC GmbH. Die Verkäuferin verwendet die Marke ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als autorisierte Vertriebspartnerin der TROTEC GmbH zu Vertriebs- und Produktkennzeichnungszwecken. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte an den vertriebenen Produkten und der zugehörigen Dokumentation verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Verkäuferin sowie nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

§ 11 Exportkontrolle und Sanktionen

(1) Die gelieferten Waren können den Vorschriften des deutschen und europäischen Exportkontrollrechts sowie sonstigen anwendbaren Sanktionsregimen unterliegen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Export-, Reexport- und Sanktionsvorschriften des jeweils einschlägigen Rechts.

(2) Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für eine Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen durch zuständige Behörden oder für Verzögerungen aus diesem Anlass.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Diese AGB und sämtliche auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 13 Streitbeilegung

(1) Die Verkäuferin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer und professionelle Abnehmer; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

§ 14 Kein Verbraucherwiderrufsrecht

(1) Da sich dieser Online-Shop ausschließlich an B2B-Kunden richtet und Verträge mit Verbrauchern nicht vorgesehen sind, findet ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht keine Anwendung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.